Buchführung
im März 2025
- Vorbereitung
auf die E-Rechnungspflicht:
- Auch
wenn die Pflicht zur E-Rechnung erst im Januar 2025 in Kraft tritt, ist
der März ein guter Zeitpunkt, um die letzten Vorbereitungen zu treffen.
- Überprüfen
Sie Ihre Systeme und Prozesse, um sicherzustellen, dass Sie ab 2025
elektronische Rechnungen empfangen und versenden können.
- Nutzen
Sie die verbleibende Zeit, um sich mit den Formaten XRechnung und ZUGFeRD
vertraut zu machen.
- Umsatzsteuervoranmeldung:
- Die
monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung für den
vorangegangenen Zeitraum ist fällig.
- Achten
Sie auf die korrekte Erfassung aller Umsätze und Vorsteuerbeträge.
- Nutzen
Sie digitale Lösungen, um die Voranmeldung effizient und fehlerfrei zu
erstellen.
- Jahresabschlussvorbereitung:
- Für
Unternehmen mit abweichendem Wirtschaftsjahr beginnt im März die heiße
Phase der Jahresabschlussvorbereitung.
- Sammeln
Sie alle relevanten Unterlagen und stimmen Sie sich mit Ihrem
Steuerberater ab.
- Nutzen
Sie die Zeit, um offene Fragen zu klären und den Abschluss termingerecht
zu erstellen.
Lohnbuchführung
im März 2025
- Lohnsteueranmeldung:
- Die
monatliche oder vierteljährliche Lohnsteueranmeldung für den
vorangegangenen Zeitraum ist fällig.
- Achten
Sie auf die korrekte Berechnung und Abführung der Lohnsteuer.
- Nutzen
Sie digitale Lohnbuchhaltungssysteme, um Fehler zu vermeiden.
- Sozialversicherungsbeiträge:
- Die
Sozialversicherungsbeiträge für den Vormonat sind fällig.
- Achten
Sie auf die Einhaltung der aktuellen Beitragssätze und Fristen.
- Nutzen
Sie elektronische Übermittlungsverfahren, um die Beiträge pünktlich
abzuführen.
- Aktualisierung
von Mitarbeiterdaten:
- Nutzen
Sie den März, um die Mitarbeiterdaten zu überprüfen und zu aktualisieren.
- Achten
Sie auf Änderungen bei Adressen, Bankverbindungen und Versicherungsdaten.
- Führen
sie die Änderungen in ihren Lohnprogrammen durch.
Wichtige
Hinweise
- Beachten
Sie, dass sich gesetzliche Fristen und Anforderungen ändern können.
Informieren Sie sich daher regelmäßig über aktuelle Entwicklungen.
- Nutzen
Sie digitale Lösungen und Automatisierung, um Ihre Buchführung und
Lohnbuchführung effizienter zu gestalten.
- Arbeiten
Sie eng mit Ihrem Steuerberater zusammen, um alle Aufgaben und Fristen
rechtzeitig zu erfüllen.